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Das Gesundheitsamt macht anlässlich der Aktionswoche Alkohol vom 13. bis 21. Juni auf versteckten Alkohol in Lebensmitteln aufmerksam. „Der neueste Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung hat gezeigt, dass Alkohol auf nahezu alle Gewebe des menschlichen Körpers negative Auswirkungen hat“, sagt der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Dr. Hans-Otto Tropp.
Bei verpackten Lebensmitteln muss Alkohol in der Zutatenliste angegeben werden. Nicht gekennzeichnet ist er bei unverpackten Lebensmitteln, wie beispielsweise bestimmtem Speiseeis, Süßigkeiten wie Cremeschnitten, Pralinen, Süßspeisen wie Tiramisu, Torten wie Schwarzwälder Kirsch, Suppen wie Ochsenschwanzsuppe, Soßen wie Cocktailsoßen, Fleischgerichte wie Sauerbraten, Fruchtauszüge oder Aromen mit Alkohol als Lösungsmittel.
Bei Getränken muss der Alkoholgehalt erst bei 1,2 Volumenprozent angegeben werden. Alkoholfrei dürfen sich alle Getränke bezeichnen, die weniger als 0,5 Volumenprozent enthalten. Auch Medikamente wie Hustentropfen oder Mittel zur Stärkung der Abwehr können durchaus beachtliche Alkoholmengen enthalten.
Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland trinken zu viel Alkohol, davon gelten 1,3 Millionen als alkoholabhängig, was bedeutet, dass sie ihren Konsum an Alkohol nicht mehr selbst steuern können.
Die „risikoarme Schwellendosis“ im Umgang mit Alkohol liegt beim Mann bei 20 bis 24 Gramm Alkohol pro Tag. Dies entspricht etwa 0,5 Liter Bier oder 0,25 Liter Wein. Für Frauen gilt die Hälfte. Diese Mengen werden als risikoarm für junge Erwachsene bezeichnet. Daraus ergibt sich aber keineswegs der Umkehrschluss, dass der Konsum gesund ist.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, Alkohol nur in Maßen und bewusst zu genießen und auf Angaben der Packungsbeilagen zu achten. Schwangere und Stillende sollten keinen Alkohol trinken. „Es gibt keinen unbedenklichen Schwellenwert für Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit“, betont Dr. Dr. Hans-Otto Tropp. Auch Kranke sollten keinen Alkohol trinken, da sich dieser mit vielen Medikamenten nicht verträgt. Er kann die Wirkung verstärken oder herabsetzen.
Ist man endlich dran geht es meist schnell und man darf bezahlen. Danach muss man ein Nummernschild besorgen. Da dies sofort sein muss, wird man genötigt die weit überhöhten Preise zu bezahlen die Vorort angeboten werden. Eigentlich sollte man sich.....
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