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Der Stadtverwaltung liegt dazu der Bauantrag eines Grundstückseigentümers vor; die entsprechende Bauvoranfrage wurde im vergangenen Jahr positiv beschieden.
Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, hat heute über die Chronologie der Antragstellung berichtet und die Entscheidungen von Baurechtsamt und Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erläutert.
So achte die Verwaltung bei der Prüfung der Bauvoranfrage wie auch des Bauantrags darauf, dass bei der Ansiedlung eines großflächigen Baumarktes die wohnortnahe Versorgung nicht gefährdet, das Stadtbild nicht negativ beeinträchtigt oder keine unvertretbare Verkehrsbelastung des Gebietes hervorgerufen werden.
In der Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers habe die Fachverwaltung keine Widersprüche zum aktuellen Bebauungsplan erkannt und habe daher im Oktober 2012 einen positiven Bescheid übermittelt.
Der nun vorliegende Bauantrag enthält neue Informationen, insbesondere bezüglich des möglichen Betreibers wie auch des Warensortiments. Bürgermeister Hahn sagte: "Wir werden bei der weiteren Prüfung alle planerischen Mittel konsequent ausschöpfen. Vor allem werden wir keine Ausnahmen von der Stuttgarter Liste zulassen. Da sind wir ganz penibel."
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