Corona-Einreiseverordnung

Seit dem 11. April 2020 gilt eine Regelung zur 14-tägigen Quarantänepflicht bei der Einreise aus dem Ausland nach Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat dazu am 10. April 2020 eine Verordnung auf ihrer Webseite erlassen. Lustig nur das eine Einreise nach Baden Württemberg kein Mensch erfasst oder gar mitbekommen würde.#





Die betroffenen Personen sollten sich gleich nach ihrer Einreise in das Land Baden-Württemberg bei der zuständigen Ortspolizeibehörde/dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies kann entweder die eigene Häuslichkeit sein oder eine andere geeignete Unterkunft. Hat denn jemand mal versucht eine geeignete Unterkunft zu mieten.
Hotel ist kaum bezahlbar und eine Ferienwohnung nicht mitbar. Welcher Vermieter lässt denn einen Corona Fall in die Wohnung.

 

Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben, dürfen innerhalb des Quarantäne-Zeitraums auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben. Wobei das im nächsten Satz bereits wieder verneint wird. Welcher Ausländer wird denn nicht notwendig und unaufschiebbar Arbeiten machen wenn er Quaranäne vermeiden will.

Von vornherein ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, der Güterverkehr, Transitreisende oder Personen, deren Einsatz im Ausland weniger als 48 Stunden dauert oder wenn der Einsatz im Ausland notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst ist. Als Nachweis der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit soll eine Erklärung durch den Auftraggeber genügen.

In der letzten Fassung vom 6. Juni 2020 wurde die Verordnung nun umfassend angepasst:

 

- Die pauschale Quarantänepflicht für Einreisen aus dem Ausland wurde aufgehoben.

- Quarantäne soll es nur noch dann geben, wenn die Person aus einem Land einreist, das mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern aufweist. Maßgeblich sind dabei die Informationen des Robert Koch Instituts. Das würde auch für Länder geben deren Zahlen nicht verlässlich sich.

 

Die IHK Region Stuttgart hatte sich über den Baden-Würrtembergischen Industrie und Handelskammertag mit Schreiben vom 2. Juni 2020 für diese konkrete Lockerung eingesetzt. Ob die IHK dafür tatsächlich ein kompetente Ansprechpartner ist.

 

Die jetzigen Zahlen sind kaum niedriger als bevor wir die Einschränkungen erlassen haben. Die geringen Ansteckungen kommen aus dem Shutdown, den wir jetzt sehr schnell beenden. Wir werden bei der Geschwindigkeit nicht erkennen können welche Maßnahme ein Problem ist und welche nicht.

 

Mögen wir das richtige tun.



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