Bürgerportal für Stuttgart West
Scheinbar lernen es viele Autofahrer nur wenn drakonische Strafen verhängt werden. Bei einem stehenden Bus steigen Menschen aus. Einige davon sind immer mal wieder Kindern die auf die andere Straßenseite wollen. Daher sollte man besonders langsam einen solchen bis überholen. Aber auch nur dann wenn er kein Warnblinklicht einschaltet.#
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Schritt fahren. Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das
Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (5 bis 7 km/h) vorbeifahren.
Wichtig: Dies gilt auch für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist so viel
Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen
ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten. Wer sich daran nicht hält und an einem haltenden Linien-bus/Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen vorbeifahren ohne die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten zahlt 70 € und bekommt 1 Punkt.
Einfach Vorbeifahren. Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen,
darf auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel
Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn
nötig, heißt es auch hier: Anhalten und warten! Auch das kostet sonst 70 € und bekommt 1 Punkt.
Man sollte nur mit größter Vorsicht einen Bus überholen, da z. B. Kinder oder Passanten noch über die Straße eilen könnten, um den Bus zu erwischen.
„Für mehr Sicherheit an Bushaltestellen sollten Autofahrer daran denken: In der Nähe
von Haltestellen das Tempo reduzieren, bremsbereit sein und jederzeit mit Fußgängern
auf der Fahrbahn rechnen. Das gilt besonders bei Schulbussen“, sagt Thomas Gut,
Unfallsachverständiger bei DEKRA
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