Lohnsteuerkarten 2010

Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres 2009 ihre Lohnsteuerkarte nicht benötigt haben sollen sich melden.





Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres 2009

- ihre Beschäftigung aufgegeben haben,

  • in den gesetzlichen Ruhestand getreten sind und über die gesetzliche
    Rente hinaus keine weiteren Zuwendungen (z.B. Betriebsrente) durch
    den früheren Arbeitgeber erhalten,

  • ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis nicht mehr aufrecht erhalten
    wollen

und somit eine Lohnsteuerkarte im Jahre 2010 nicht mehr benötigen, werden gebeten, dies bis spätestens 4. September 2009 dem Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Mitte, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, mitzuteilen.”



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