Kindervorsorgeuntersuchungen sind Pflicht

Das Land Baden-Württemberg hat in seinem neuen Kinderschutzgesetz, das im März verabschiedet wurde, alle Eltern dazu verpflichtet, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 bei ihren Kindern durchführen zu lassen.





Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen werden die Kinder vom Kinderarzt ihres Vertrauens oder auch vom Allgemeinmediziner untersucht, die Eltern beraten und das Ergebnis im gelben Kindervorsorgeheft dokumentiert.

Spätestens bei der neuen Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt werden diese Vorsorgehefte kontrolliert und die Eltern auf möglicherweise versäumte Untersuchungen hingewiesen, die dann nachgeholt werden müssen.

Wenn der Toleranzzeitraum, in dem eine Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann, überschritten ist, muss in Zukunft die Stadt Stuttgart durch das Gesundheitsamt für die Kosten der Untersuchung aufkommen.

Mit den niedergelassenen Kinderärzten ist zu erörtern, wie das zukünftige Verfahren praktisch umgesetzt werden kann. Danach ist es möglich, dass die Kinder auch weiterhin in der Praxis untersucht werden, die die Familie schon bisher besucht und kennt.

Nach Auswertung bisheriger Daten geht das Gesundheitsamt davon aus, dass in Stuttgart bis zu 1000 Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr nachgeholt werden müssten. Es ruft alle Eltern auf, die Vorsorgeuntersuchungen termingerecht vornehmen zu lassen. Dafür ist es wichtig, mit den Arztpraxen rechtzeitig Termine zu vereinbaren.



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