Betreten der Eisflächen verboten

Im Stuttgarter Stadtgebiet ist das Betreten der zugefrorenen Wasserflächen von öffentlichen Seen und Speicherbecken verboten. Darauf macht der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart aufmerksam.





Entsprechende Verbotsschilder sind im Uferbereich aufgestellt. Wer die Schilder nicht beachtet oder ignoriert, betritt die Eisfläche auf eigene Gefahr.

Häufig ist die Eisdicke nicht stark genug, um Menschen zu tragen, so dass es Jahr für Jahr zu schweren, oft auch tödlichen Unfällen kommt, weil Menschen ins Eis einbrechen. Wer gerne Schlittschuh läuft, sollte dies in den dafür vorgesehenen Sportstätten ausüben, zum Beispiel in der Eiswelt Stuttgart auf der Waldau.



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Ist man endlich dran geht es meist schnell und man darf bezahlen. Danach muss man ein Nummernschild besorgen. Da dies sofort sein muss, wird man genötigt die weit überhöhten Preise zu bezahlen die Vorort angeboten werden. Eigentlich sollte man sich.....
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